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3. Liga-Kommentar
Ahmet Arslan von Dynamo Dresden hätte gesperrt werden müssen

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3. Liga-Kommentar: Ahmet Arslan von Dynamo Dresden hätte gesperrt werden müssen
Foto: firo

Rot-Weiss Essen-Spieler Björn Rother wird aufgrund einer Tätlichkeit bestraft, auch Dresdens Ahmet Arslan hätte eine Sperre bekommen müssen. Ein Kommentar.

Björn Rother von Rot-Weiss Essen sah nach einer Tätlichkeit im Spiel bei Dynamo Dresden (1:2) die Rote Karte. Strafmildernd wirkte es sich aus, dass sein Gegenspieler Ahmet Arslan zuvor selber eine "sportwidrige Handlung" - so drückte es der DFB aus - begangen hat.

Doch Arslan kommt ohne Sperre davon, was der eigentliche Witz an der Nummer ist. Denn im Regelwerk des DFB heißt es: "Im Grundsatz gilt die Unanfechtbarkeit der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. In Fällen krasser Sportwidrigkeit kann das Sportgericht ein Urteil sprechen, auch wenn der Schiedsrichter den Spieler nicht mit der Roten Karte des Feldes verwiesen hat. Nach § 8 Nr. 8 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB gilt dies dann, wenn der Schiedsrichter das Fehlverhalten des Spielers nicht wahrgenommen hat. Denn dann liegt keine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor, die es zu schützen gilt."

Und in den TV-Bildern ist ganz klar zu sehen, dass der Schiedsrichter nicht sieht, wie Arslan Rother mit voller Absicht auf den Fuß tritt. Jetzt sind wir nicht hier, um permanent Strafen zu fordern.

In dem Fall mutet es aber schon sehr kurios an, wenn der DFB hier nicht einschreitet und ein Verfahren eröffnet. Denn Arslan hat nicht nur zuerst -und unbemerkt - eine Tätlichkeit begangen.

Er war auch noch so frech und nahm dazu später bei MagentaTV Stellung: "Natürlich sieht es blöd aus, weil ich ihm leicht auf den Fuß trete. Ich wusste, dass er ein Spieler ist, der nachtritt. Wenn da ein Fandrich gestanden hätte, der wirklich erfahren ist, der hätte niemals was zurück gemacht. Das habe ich schon ein bisschen clever gemacht."

Also nicht nur, dass hier ein Spieler eine Tätlichkeit begeht, er ist auch noch so naiv und gibt es im Nachgang zu. Allein für diese Aussage muss er schon wegen einer gewissen Dummheit bestraft werden.

Aber vielleicht wusste er auch, dass es beim DFB wie vor Gericht oder auf hoher See ist. Dort sind wir allein in Gottes Hand - heißt es in einem Sprichwort.

Was in diesem Fall sehr zutreffend ist, denn das Verhalten - oder besser gesagt das Nichtverhalten vom Verband - erschließt sich hier wirklich niemandem.

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